Versorgungsprozess-Sandbox · keine Unterlagen oder Gesundheitsdaten an EioS übermitteln
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Zugang zur geplanten DiGA

Wie erhältst du einen Freischaltcode?

Der Leistungsanspruch wird von deiner Krankenkasse geprüft. EioS nimmt in diesem Prototyp keine Verordnung, Diagnose oder Versicherungsunterlagen entgegen.

Weg A

Ich habe eine Verordnung

Nutze künftig den EioS-Rezeptservice oder reiche die Verordnung selbst direkt bei deiner Krankenkasse ein.

1
Verordnung erhalten

Die passende DiGA-Verordnungseinheit wird ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet.

2
Rezeptservice wählen

EioS übermittelt die Unterlage nach Einwilligung und zweckgebundener Vollmacht.

3
Code erhalten und einlösen

Nach Prüfung sendet die Krankenkasse den Freischaltcode.

Rezeptservice öffnen →
Weg B

Ich habe keine Verordnung

Bei nachgewiesener medizinischer Indikation kann eine Kostenübernahme direkt bei der Krankenkasse beantragt werden.

1
Krankenkasse kontaktieren

Frage nach dem Antrag auf Versorgung mit der konkreten DiGA.

2
Nachweis direkt einreichen

Erforderliche medizinische Nachweise gehen ausschließlich an die Krankenkasse.

3
Entscheidung abwarten

Bei Genehmigung stellt die Kasse den Freischaltcode bereit.

Krankenkassenweg

Direkt und datensparsam.

Eine universelle Hersteller-Schnittstelle für Leistungsanträge aller Krankenkassen ist im Prototyp nicht verfügbar. Die spätere Produktversion kann geprüfte Links oder Deep Links zu Kassenportalen anbieten.

Kassen-App
Onlineportal
Postweg
Geschäftsstelle
Telefonische Auskunft
GesundheitsID künftig
Datenschutz: Lade in dieser Demo keine Verordnung, Diagnose, Versichertenkarte oder andere personenbezogene Unterlagen hoch.

Nach Erhalt des Codes

So geht es in EioS weiter.

01Code eingebenIn Produktion: elektronische Gültigkeitsprüfung.
02Zugang anlegenPseudonymes Konto mit starkem Anmeldeverfahren.
03EinwilligenZwecke getrennt verstehen und auswählen.
04Briefing startenThemen beschreiben und Kurse selbst auswählen.
Demo-Code: EIOS-DEMO-2031. Dieser Code hat keine Verbindung zu einer Krankenkasse und begründet keinen Leistungsanspruch.